19:00 / Dorfgemeinschaftshaus
Ende Januar verteilte das Innenministerium ein Rundschreiben, welches die Gemeinden aufforderte, Ihre „Ehewünsche“ bezüglich der Gebietsreform bis zum 28. Februar zu beantragen. Sollte dieser Termin verpasst werden, käme man wahrscheinlich nicht mehr in das erste Reformgesetz zu Ende 2017 und müsste dann bis Ende 2018 warten. Das hätte zur Folge, dass auch die angepriesene Hochzeitsprämie erst im März 2019 ausgezahlt werden würde. Nun denn, einen Vertrag auszuarbeiten, die Gemeinde Quirla aufzulösen um sich einer Landgemeinde Stadtroda anzuschließen… und das alles innerhalb von 30 Tagen wäre ein sehr ambitioniertes und auch nicht demokratisch legitimiertes Vorhaben gewesen. Unsere jüngste Befragung in Quirla und die darauffolgende Einwohnerversammlung ergab nicht unbedingt ein Mandat für den Gemeinderat in eine bestimmte Richtung.
Wir hoffen auf Gäste aus dem Rathaus Stadtroda für unsere Diskussionsrunde zu diesem Thema. Was wäre also wenn? Was passiert mit FFW, KITA, Sportplatz und Waldschlösschen, was wird mit Vorhaben wie Radweg nach Mörsdorf. Woher will Stadtroda, selbst auf Bedarfszuweisungen angewiesen, das Geld nehmen?
Auf unserer letzten Gemeinderatssitzung wurde unser Haushalt für 2017 und der Finanzplan für die Folgejahre beschlossen. Um die vielen wichtigen Vorhaben in unserer Gemeinde bewältigen zu können wurde auch eine Kreditaufnahme, natürlich auf solider Basis beschlossen. Diese Basis haben wir alle gemeinsam durch die Erhöhung verschiedener Gebühren und auch durch die umfassende Absenkung der Aufwandsentschädigungen von Gemeinderat und Bürgermeister geschaffen. Nunmehr gibt es Vorbehalte durch die Kommunalaufsicht. Es stehen jedoch Entscheidungen an, welche nicht auf einen Genehmigung des Haushaltes warten können. Wenn wir z.B. die Ausschreibung für den Umbau der KITA starten, würden wir nicht ganz gesetzeskonform handeln, unserem Kindergarten jedoch eine Zukunft geben. Warten wir ab, könnte das das Ende des quirl´schen Kindergartens im August 2017, zumindest jedoch ganz sicher die Kündigung der Betreuung von 12 Kindern aus Quirla bedeuten.
Ein weiteres zu beschließendes Vorhaben ist die Umrüstung unserer Dorfbeleuchtung auf LED – Lämpchen. Der Betrag ist eingeplant, ob es Fördermittel gibt, ist noch nicht ganz klar. Jedoch spart die Gemeinde durch dieses Vorhaben pro Jahr einige Tausend Euro. Und diese Einsparung ist in dem Haushalt 2017 bereits eingerechnet. Auch hier wird der Beschluss haarig.
In Bezug auf mögliche Gruppenanlagen, teilzentrale Anlagen oder Ähnliches zur Abwasserversorgung gibt es im Augenblick noch kein Licht am Horizont. Das Thüringer Umweltministerium schiebt den Ball an die ZWA-Holzland weiter, die untere Wasserbehörde auch. Bei der ZWA gibt es jedoch seit vielen Jahren ein beschlossenes Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), welches für Quirla nur Kleinkläranlagen vorsieht. Um eine öffentlichen Anlage, vielleicht auch nur auf Teilabschnitten, zu errichten und dafür auch vorhandene Fördermittel beantragen zu können, müsste die ZWA ihr ABK für Quirla ändern. Für Gruppenkläranlagen bis 50 EW könnten auch Fördermittel beantragt werden. Hier gilt jedoch selbiges: wenn auf öffentlichem Raum, dann nur bei Änderung des ABK. Zu alldem kommt erschwerend hinzu, dass eine zentrale Anlage im ersten Augenblick für den Einzelnen teuer werden könnte, als eine Kleinkläranlage. Langfristig sieht das natürlich anders aus. (zur Info: vom Gemeinderat wurde eine größere Anlage in Quirla wieder zur Diskussion gestellt, weil in 2018 die Landesstraße grundhaft ausgebaut werden soll und möglicherweise wenig später die Kreisstraße. Da dies im Durchschnitt nur alle 60 Jahre passiert, wäre es aus rationaler Sicht frevelhaft, nicht auch gleich eine Schmutzwasseranlage einzubauen, zudem der Einbau im Zuge der Straßenerneuerung sicher günstiger werden würde als üblich. Sieht man solch ein Vorhaben über einen Zeitraum z.B. von 10 Jahren, wäre es durchaus denkbar, einen Großteil von Quirla versorgen zu können.)