Dienstag, 08.11.16, 19:00 Uhr, Waldschlösschen
Gemeinderatssitzung
Beschluss der Protokolle bisheriger Sitzungen
Diskussion und Beschluss des Verkaufes von KEBT – Aktien der Gemeinde
(Unsere Gemeinde hält Aktien an der KEBT AG – grob gesagt an Thüringer Enerie. In der letzen Aufsichtsratssitzung wurde ein teilweiser Ankauf der Aktien durch die AG beschlossen. Unsere Gemeinde könnte durch den Verkauf wichtige Projekte noch in der uns verbleibenden Zeit als Gemeinde Quirla lösen)
Beschluss überplanmäßige Ausgabe – Umlage Gewerbesteuer
(Ein ziemlich großer Teil der Gewerbesteuer unserer Unternehmen muss an das Land abgeführt werden. Da in diesem Jahr mehr Gewerbesteuer von unseren Unternehmen gezahlt wurde, muss ein größerer Betrag abgeführt werden, welcher im Haushalt nicht geplant war.)
Beschluss über die Ausübung der Option des Verbleibens bei der bisherigen Regelung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde
(ab 01.01.2017 wäre unsere Gemeinde in Bezug auf verschiedene Einnahmen, so diese 17.500€ im Jahr übersteigen, umsatzsteuerpflichtig. Aus der momentanen Sicht könnte das zu Nachteilen für Zahlungspflichtige und auch für unsere Gemeinde führen. Die Ausübung dieser Option verschiebt den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser neuen Definition im Umsatzsteuergesetz auf das Jahr 2021, kann jedoch jederzeit von uns widerrufen werden)
Diskussion und Vorschlag betreffend der Ruhezeiten in Quirla für die zukünftige Ordnungsbehördliche Verordnung
(Auswertung unserer jüngsten Bürgerbefragung: 34% der abgegebenen Stimmen wollen eine kürzere Ruhezeit, also von 12:00 – 13:00. 14% möchten gar keine Ruhezeiten. 45% möchten die bisherige Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 beibehalten. In Bezug auf die Abendruhe reicht 48% eine Ruhezeit von 20:00 bis 08:00. 34% möchten keine Ruhezeit festgelegt haben. In dem Falle wäre die Zeit von 22:00 – 06:00 bundesgesetzlich festgelegt. 16% hätten gern eine Ruhezeit von 19:00 bis 09:00.)
Zusammenfassung:
Der Gemeinderat schlägt der erfüllenden Gemeinde Stadtroda vor, folgende Ruhezeiten für Quirla in der ordnungsbehördlichen Verordnung festzuhalten: 12:00 – 13:00 / 20:00 – 08:00. Geltungsbereich sind Werktage von Montag bis Samstag. An Feiertagen und Wochenenden gilt das Thüringer Feiertagsgesetz. Weiterhin findet die Maschinenlärmschutzverordnung Anwendung.
Die Option in Verbindung mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird wahrgenommen. Somit gelten bis 2021 die bisherigen Regelungen.
Unsere KEBT Aktion werden zum Verkauf angeboten. Den eventuellen Erlös kann Quirla gut gebrauchen.
Im allgemeinen Teil wurde das Thema Spiegel oder nicht Spiegel im Rührlöffel besprochen. Nach Auswertung der Begehung mit Straßen- und Ordnungsamt sowie der Erörterung anderer Möglichkeiten wurde mehrheitlich beschlossen, den Spiegel nicht zu erwerben und damit auch nicht anzubringen. Die Spenden werden zurückgezahlt und die Gemeinde errichtet bei Genehmigung durch das Straßenamt je vor dem Bereich der Kurve ein Schild „Spielende Kinder“. Die Errichtung einer Spielstraße ist auf Grund der Gegebenheiten im Rührlöffel nicht möglich.