VERANSTALTUNGEN

 

 

 

VEREINE

Quirlaer Faschingsgesellschaft e.V.
Sindy Burgold-Voigt | 0172-3525749 | info@fasching-quirla.de

www.fasching-quirla.de

Freiwillige Feuerwehr Quirla
Daniel Wittig | 0173-6946260 | ffw_quirla@quirla.de

www.feuerwehr-quirla.de

Freiwillige Feuerwehr Dorna
Jerome Kittler | 0170-7720501 | ffw_dorna@quirla.de

www.ffw-dorna.de

Sportverein Quirla e.V.
Nico Claus | 0157-58362676 | info@sv-quirla.de

SV Quirla auf Facebook

Maibaumgesellschaft Quirla e.V.
René Bauer | 0176-22773345 | maibaum@quirla.de

maibaumsetzen auf facebook

Homepage Maibaum

Heimatverein Quirla e.V.
Jana Rösch - Müller | 0176-24623738 | Heimatverein@quirla.de

Homepage Heimatverein

ORTSTEILRAT

Spechzeiten Ortsteilbürgermeister Quirla: Bitte telefonisch vereinbaren. Eine feste Sprechzeit ist derzeit nicht möglich.

Telefon Ortsteilbürgermeister: Mobil: 0172-7531204 oder Festnetz: 03641-2963274

Email: post@quirla.de

 

Mitglieder des Ortsteilrates

Martin Brüstel, Andreas Müller, Mike Böttcher, Tobias Bieritz

Berufene Bürger:

derzeit keine

Ortsteilbürgermeister:

Robin Kusch

Stellvertreter:

Martin Brüstel

Bürger aus Quirla im Stadtrat Stadtroda

Manuela Näther Srock, Marco Lipowski, Martin Brüstel, Jens Hildebrand

32.BImschV / Lärmschutzverordnung / Ruhezeiten

Aktualisierung nach dem Schreiben des Umweltamtes vom 22.05.2018


In Quirla dürfen im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen (Samstag eingeschlossen) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie 12:00 bis 13:00 keine Maschinen (Rasenmäher etc.) betrieben werden.
Die Anwendung der Maschinenlärmschutzverordnung trifft nur auf den Bereich des Rührlöffels zu, da dieser als Wohngebiet ausgewiesen ist. Laut Amt soll das auch für die Häuser Am Rührlöffel 17, 19, 21 und 23 gelten.
Freischneider, Motorsensen, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen, dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.
Das bedeutet, dass im Rührlöffel an Werktagen sowie Samstags solche Geräte nur zwischen 9:00 und 12:00 sowie zwischen 15:00 und 17:00 betrieben werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen natürlich gar nicht.
PS.
einen nachbarschaftlichen Frieden kann kein Gesetz herstellen. Die 32.BImschV trifft nicht auf Rasenmäher zu. Wenn also der eine auf die strikte Einhaltung der 32.BImschV pocht, so könnte der andere gemütlich ab 13:00 seinen Rasenmäher anschmeißen und den Gesetzestreuen bis 20:00 zur Weißglut treiben.

  • Maschinenlärmschutzverordnung
  • KONTAKT

    Adresse: Ortsteilrat Quirla & Dorna | Quirlaer Str. 20 | 07646 Stadtroda-Quirla

    Ortsteilbürgermeister: Robin Kusch

    Stellvertreter: Martin Brüstel

    Ortsteilrat:

    Martin Brüstel | Andreas Müller | Mike Böttcher | Tobias Bieritz

    Berufene Bürger:

    Kontakt: post@quirla.de | Telefon: 0172-7531204

    Wenn Du eine Email schreiben möchtest dann kannst Du auch folgendes Kontaktformular benutzen:

      Deine Nachricht an uns:

      ENDE